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   BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06   

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https://dejure.org/2008,5153
BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06 (https://dejure.org/2008,5153)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2008 - 3 AZR 190/06 (https://dejure.org/2008,5153)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 3 AZR 190/06 (https://dejure.org/2008,5153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.02.2008, 3 AZR 290/06.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anpassung der Versorgungszusagen wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund künftig zu erwartender Veränderungen; Voraussetzungen an eine Befugnis zur Anpassung eines Versorgungswerks wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Vorliegen einer ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06
    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
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